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Ambulant/Betreutes Wohnen




Das ambulant betreute Wohnen für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX.

In einem Beratungsgespräch werden die Voraussetzungen dieser Hilfen gemeinsam besprochen. Wir helfen und unterstützen Sie bei:

- der Suche und dem Erhalt der eigenen Wohnung, gegebenenfalls bei der Organisation eines Umzugs

- Hilfe bei der Orientierung im Sozialraum

- Hilfestellung bei der selbstständigen Lebensführung

- Unterstützung im lebenspraktischen Bereich, darunter Einkauf, Haushaltsführung, Wäschepflege etc.

- Hilfen bei der Strukturierung des Alltags

- Hilfe beim Beantragen weiterer Leistungen und deren Vermittlung, z.B. Pflegedienst, Essen auf Rädern etc.

- bei formellen Angelegenheiten (Behörden)

- der Freizeitgestaltung, darunter auch Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten

- Unterstützung bei arbeitsfördernden bzw. erhaltenden Maßnahmen

- Beratung von Angehörigen

- Begleitung bei Arztbesuchen, wie auch das Finden eines geeigneten Arztes oder Therapeuten

- Beratung zu gesundheitsfördernden und erhaltenden Maßnahmen


Weitere Informationen können Sie auch aus unserem Flyer entnehmen (Flyer 2023 PDF)

Zusätzlich zu unseren Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bieten wir ergänzend eine Freizeitgruppe an. Schauen Sie hier auch einmal vorbei. Es lohnt sich.

Der paritätische